Das ambulant betreute Wohnen ist rechtlich eine Leistung zur sozialen Teilhabe im Sinne von § 113 SGB IX.
Beim ambulant betreuten Wohnen handelt es sich um ein gemeindeintegriertes, am individuellen Bedarf des betreuten Menschen orientiertes Betreuungsangebot. Dieses ermöglicht dem betreuten Menschen ein selbständiges Wohnen und damit ein selbstbestimmtes Leben und sozialeTeilhabe.